Recht & Praxis

Schulpflicht in Baden-Württemberg: Dauer, Beginn und Regeln

Mit Kreide gemaltes Schulhaus mit Umriss von Baden-Württemberg

Du suchst nach der Schulpflicht in Baden-Württemberg, weil du wissen willst, was für dein Kind konkret gilt: wann sie beginnt, wie lange sie dauert, wer über eine Beurlaubung entscheidet und was bei Verstößen droht. Bildung ist Ländersache, deshalb weichen die Regeln zwischen den Bundesländern spürbar voneinander ab.

Diese Seite fasst die Regeln in Baden-Württemberg aus dem Landesschulgesetz und den Angaben der Schulbehörden zusammen. Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Die bundesweiten Grundlagen erklärt Schulpflicht in Deutschland, den Vergleich aller Länder findest du in der Übersicht nach Bundesland.

Kurz gesagt: Die Schulpflicht beginnt in Baden-Württemberg mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 73 SchG). Die Vollzeitschulpflicht dauert nach § 75 SchG in der Regel neun Schuljahre: mindestens vier Jahre Grundschule und fünf Jahre an einer weiterführenden Schule. Danach folgt die Berufsschulpflicht für Jugendliche in einer Ausbildung, in der Regel bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses. Die genauen Regeln stehen im Abschnitt zur Berufsschulpflicht des Schulgesetzes. Bußgelder folgen dem allgemeinen Rahmen bis 1.000 Euro.

Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg

Grundlage ist das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG), dort die §§ 72 bis 76 zur Schulpflicht und § 92 zu Ordnungswidrigkeiten. Beurlaubungen regelt die Schulbesuchsverordnung (SchulBesV) des Kultusministeriums.

Beginn der Schulpflicht und Einschulungsstichtag

Die Schulpflicht beginnt in Baden-Württemberg mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 73 SchG). Stichtag ist der 30. Juni. Jüngere Kinder können nach § 74 SchG auf Antrag vorzeitig aufgenommen werden, eine Zurückstellung um ein Jahr ist bei entsprechendem Entwicklungsstand möglich. Beides entscheidet die Schule.

Wie lange die Schulpflicht dauert

Die Vollzeitschulpflicht dauert nach § 75 SchG in der Regel neun Schuljahre: mindestens vier Jahre Grundschule und fünf Jahre an einer weiterführenden Schule. Wird der Hauptschulabschluss in dieser Zeit nicht erreicht, kann die Schule die Pflicht um ein Jahr verlängern. Spätestens nach zehn Schulbesuchsjahren endet die Vollzeitschulpflicht in jedem Fall.

Berufsschulpflicht

Danach folgt die Berufsschulpflicht für Jugendliche in einer Ausbildung, in der Regel bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses. Die genauen Regeln stehen im Abschnitt zur Berufsschulpflicht des Schulgesetzes.

Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht

Beurlaubungen aus wichtigem Grund regelt § 4 der Schulbesuchsverordnung: Über kurze Beurlaubungen entscheidet die Klassenlehrkraft, über längere die Schulleitung. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung reicht in der Regel. Wie ein Antrag aussieht, zeigt dir Antrag auf Schulbefreiung: Vorlage, den Ablauf erklärt Schulbefreiung beantragen.

Hausunterricht: die Ausnahme

Bei längerer Krankheit kann dein Kind Haus- oder Klinikunterricht erhalten, den die Schule mit dem Staatlichen Schulamt organisiert. Den Antrag stellst du über die Schule mit ärztlichem Attest. Dauerhaftes Homeschooling ist auch in Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Was das bedeutet und welche legalen Wege es gibt, liest du in Homeschooling in Deutschland.

Das Gesetz setzt den Rahmen. Wie dein Kind darin lernt, entscheidet ihr.

Zuständige Behörde

Die Schulaufsicht ist in Baden-Württemberg dreistufig: die Staatlichen Schulämter als untere Behörde, die Regierungspräsidien als obere Behörde und das Kultusministerium als oberste Behörde. Erste Anlaufstelle für Fragen zur Schulpflicht ist das Staatliche Schulamt deines Kreises.

Sanktionen bei Verstößen

Wer die Schulpflicht verletzt, handelt nach § 92 SchG ordnungswidrig. Das Gesetz nennt keinen eigenen Höchstbetrag, damit gilt der allgemeine Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes von bis zu 1.000 Euro. Einen eigenen Straftatbestand für beharrliche Schulpflichtverletzung enthält das Schulgesetz nicht. Wenn dein Kind nicht mehr zur Schule gehen mag, ist das zuerst ein Beziehungs- und Gesundheitsthema. Was dann trägt, liest du in Schulverweigerung: was Eltern jetzt hilft, und was das Jugendamt wirklich tut, in Was macht das Jugendamt bei Schulverweigerung?.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gehört zu den Ländern mit dem frühen Stichtag 30. Juni, ohne gesetzlichen Wahlkorridor wie in Bayern. Dafür ist die Verlängerung der Vollzeitschulpflicht um ein Jahr bei fehlendem Hauptschulabschluss ausdrücklich im Gesetz verankert. Die dreistufige Schulaufsicht bedeutet für dich: Bei Beurlaubung und Befreiung ist die Schule zuständig, bei Ausnahmen von der Schulpflicht das Staatliche Schulamt.

Welche Wege es in Baden-Württemberg gibt

Innerhalb der Schulpflicht hast du mehr Spielraum, als es zunächst wirkt: freie und anerkannte Schulen mit anderem Konzept erfüllen die Schulpflicht vollständig, eine zeitweise Beurlaubung schafft Luft, und in Ausnahmefällen ist genehmigter Hausunterricht möglich. Was freie Schulen sind und was sie kosten, liest du in Was sind freie Schulen?. Wenn ein Wechsel ansteht, hilft Kind von der Schule abmelden.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Schulpflicht in Baden-Württemberg? +
Die Vollzeitschulpflicht dauert nach § 75 SchG in der Regel neun Schuljahre: mindestens vier Jahre Grundschule und fünf Jahre an einer weiterführenden Schule. Danach folgt die Berufsschulpflicht für Jugendliche in einer Ausbildung, in der Regel bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses. Die genauen Regeln stehen im Abschnitt zur Berufsschulpflicht des Schulgesetzes. Dies ist keine Rechtsberatung, Stand September 2026.
Wann beginnt die Schulpflicht in Baden-Württemberg? +
Die Schulpflicht beginnt in Baden-Württemberg mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 73 SchG). Stichtag ist der 30. Juni. Jüngere Kinder können nach § 74 SchG auf Antrag vorzeitig aufgenommen werden, eine Zurückstellung um ein Jahr ist bei entsprechendem Entwicklungsstand möglich. Beides entscheidet die Schule.
Kann ich mein Kind in Baden-Württemberg vom Unterricht befreien lassen? +
Zeitweise ja. Beurlaubungen aus wichtigem Grund regelt § 4 der Schulbesuchsverordnung: Über kurze Beurlaubungen entscheidet die Klassenlehrkraft, über längere die Schulleitung. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung reicht in der Regel. Eine dauerhafte Befreiung gibt es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.
Was passiert in Baden-Württemberg bei Verstößen gegen die Schulpflicht? +
Wer die Schulpflicht verletzt, handelt nach § 92 SchG ordnungswidrig. Das Gesetz nennt keinen eigenen Höchstbetrag, damit gilt der allgemeine Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes von bis zu 1.000 Euro. Einen eigenen Straftatbestand für beharrliche Schulpflichtverletzung enthält das Schulgesetz nicht.

Quellen

Geschrieben von Stefanie & Björn Fischer. Mit ihrem Projekt „School R-Evolution“ begleiten sie Familien auf dem Weg zu freier, selbstbestimmter Bildung. Weitere Artikel