Schulpflicht nach Bundesland: alle 16 Länder im Vergleich

Schulpflicht ist in Deutschland Ländersache. Deshalb gibt es auf die Frage, wann sie beginnt und wie lange sie dauert, sechzehn Antworten. Diese Übersicht bringt sie auf eine Seite, mit Links zu den ausführlichen Beiträgen für jedes Bundesland.
Alle Angaben stammen aus den Landesschulgesetzen und den Seiten der Schulbehörden, Stand September 2026. Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Die bundesweiten Grundlagen erklärt Schulpflicht in Deutschland.
Kurz gesagt: In allen 16 Bundesländern gilt die Schulpflicht als Präsenzpflicht. Sie beginnt mit etwa sechs Jahren, der Einschulungsstichtag liegt je nach Land zwischen Ende Juni und Ende September. Die Vollzeitschulpflicht dauert neun oder zehn Schuljahre, danach folgt meist eine Berufsschulpflicht. Bußgeldrahmen, Zuständigkeiten und Beurlaubungsregeln unterscheiden sich von Land zu Land.
Die Übersicht: Schulpflicht in allen 16 Bundesländern
| Land | Beginn / Stichtag | Vollzeitschulpflicht | Berufsschulpflicht | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30. Juni | 9 Schuljahre (Verlängerung um 1 Jahr möglich) | bis Ende der Ausbildung | bis 1.000 € (OWiG-Rahmen) |
| Bayern | 30. Juni, Korridor bis 30. September | 9 Schuljahre (gesamt 12) | bis 21 Jahre oder Ausbildungsende | bis 1.000 € (OWiG-Rahmen) |
| Berlin | 30. September | 10 Schuljahre | Sek. II bis Ausbildungsende | bis 2.500 € |
| Brandenburg | 30. September (Kann-Kinder bis 31. Dezember) | 10 Schuljahre | bis Ausbildungsende, sonst bis 18 | bis 2.500 € |
| Bremen | 30. Juni | mind. 10 Schuljahre (gesamt 12) | bis 18 Jahre | bis 1.000 €, § 66 Strafnorm |
| Hamburg | 1. Juli | 11 Schulbesuchsjahre, längstens bis 18 | in den 11 Jahren enthalten | bis 1.000 € (OWiG-Rahmen), § 114 Strafnorm |
| Hessen | 30. Juni (Kann-Kinder auf Antrag) | 9 Schuljahre (Verlängerung möglich) | für die Dauer der Ausbildung | bis 1.000 € (OWiG-Rahmen), § 182 Strafnorm |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30. Juni | 9 Schuljahre | für die Dauer der Ausbildung | bis 2.500 € |
| Niedersachsen | 30. September, Korridor ab 1. Juli | 9 Schuljahre (gesamt 12) | bis Ausbildungsende | bis 1.000 € (OWiG-Rahmen) |
| Nordrhein-Westfalen | 30. September | 10 Schuljahre (G8-Gymnasium: 9) | bis Ausbildungsende, sonst bis 18 | bis 1.000 € je Verstoß |
| Rheinland-Pfalz | 31. August | 9 Schuljahre (bis zu 2 Jahre Verlängerung) | bis Ausbildungsende (max. 12 Schuljahre) | bis 1.500 € |
| Saarland | 30. Juni | 9 Schuljahre (bis zu 2 Jahre Verlängerung) | 3 Jahre, bis 18 bzw. 21 | bis 1.000 € (OWiG-Rahmen), Strafnorm |
| Sachsen | 30. Juni | 9 Schuljahre | in der Regel 3 Schuljahre | bis 1.250 € |
| Sachsen-Anhalt | 30. Juni (Fünfjährige auf Antrag) | mind. 9 Schuljahre (gesamt 12) | für die Dauer der Ausbildung | bis 1.000 € |
| Schleswig-Holstein | 30. Juni (keine Zurückstellung) | 9 Schuljahre | bis Ausbildungsende (§ 23) | bis 1.000 € |
| Thüringen | 1. August | 10 Schuljahre | für die Dauer der Ausbildung | bis 1.500 € |
Worin sich die Länder wirklich unterscheiden
Drei Punkte machen im Alltag den Unterschied. Erstens der Einschulungsstichtag: Er entscheidet, ob dein Kind mit fünf oder sechs Jahren eingeschult wird, und ob es Spielraum für eine spätere Einschulung gibt. Zweitens die Dauer: Neun oder zehn Jahre Vollzeitschulpflicht bedeuten ein Jahr mehr oder weniger Präsenz, bevor die Berufsschulpflicht greift. Drittens die Sanktionen: Die Bußgeldrahmen reichen von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro, und einige Länder sehen bei beharrlicher Verletzung strafrechtliche Folgen vor.
Sechzehn Gesetze, ein Prinzip: Gelernt wird an einer Schule. Wie viel Raum darin bleibt, ist Ländersache.
Was in allen Ländern gleich ist
Überall gilt: Die Schulpflicht wird durch den Besuch einer öffentlichen oder genehmigten freien Schule erfüllt. Überall gibt es zeitweise Beurlaubungen aus wichtigem Grund, meist entschieden von Klassenleitung oder Schulleitung. Und überall ist dauerhafter Unterricht zu Hause nur in eng begrenzten Ausnahmefällen mit Genehmigung möglich, wie Homeschooling in Deutschland erklärt. Freie Schulen sind in jedem Land ein legaler Weg zu anderem Lernen, siehe Was sind freie Schulen?.
Wenn du umziehst
Mit einem Umzug wechselt das Schulgesetz. Der Stichtag, die Dauer und die Beurlaubungsregeln des neuen Landes gelten ab dem Tag der Anmeldung. Kläre vor dem Umzug, welche Schule zuständig ist, und melde dein Kind zeitnah an. Wer über die Landesgrenze hinaus denkt, findet in Länder ohne Schulpflicht, wie andere Staaten das Thema regeln.
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