Schulpflicht in Brandenburg: Dauer, Beginn und Regeln

Du suchst nach der Schulpflicht in Brandenburg, weil du wissen willst, was für dein Kind konkret gilt: wann sie beginnt, wie lange sie dauert, wer über eine Beurlaubung entscheidet und was bei Verstößen droht. Bildung ist Ländersache, deshalb weichen die Regeln zwischen den Bundesländern spürbar voneinander ab.
Diese Seite fasst die Regeln in Brandenburg aus dem Landesschulgesetz und den Angaben der Schulbehörden zusammen. Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Die bundesweiten Grundlagen erklärt Schulpflicht in Deutschland, den Vergleich aller Länder findest du in der Übersicht nach Bundesland.
Kurz gesagt: Die Schulpflicht beginnt in Brandenburg am 1. August für alle Kinder, die bis zum 30. September desselben Jahres sechs Jahre alt werden (§ 37 BbgSchulG). Die Vollzeitschulpflicht dauert in Brandenburg zehn Schuljahre und wird durch den Besuch von Grundschule und Sekundarstufe I erfüllt (§ 38 BbgSchulG). Wer vor dem 21. Geburtstag eine Ausbildung beginnt, ist bis zu deren Ende berufsschulpflichtig. Ohne Ausbildungsverhältnis dauert die Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird (§ 39 BbgSchulG). Sie ruht unter anderem beim Besuch einer weiterführenden Schule, einer Hochschule, bei Freiwilligendiensten oder Kinderbetreuung (§ 40). Bußgelder bis 2.500 Euro möglich.
Rechtsgrundlage in Brandenburg
Grundlage ist das Brandenburgische Schulgesetz (BbgSchulG), dort die §§ 36 bis 44 zur Schulpflicht.
Beginn der Schulpflicht und Einschulungsstichtag
Die Schulpflicht beginnt in Brandenburg am 1. August für alle Kinder, die bis zum 30. September desselben Jahres sechs Jahre alt werden (§ 37 BbgSchulG). Stichtag ist der 30. September. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember sechs werden, können auf deinen Antrag aufgenommen werden, in Ausnahmefällen auch später geborene. Vor der Einschulung sind eine schulärztliche Untersuchung und eine Sprachstandsfeststellung vorgeschrieben. Eine Zurückstellung um ein Jahr ist möglich, wenn dein Kind noch nicht schulfähig ist.
Wie lange die Schulpflicht dauert
Die Vollzeitschulpflicht dauert in Brandenburg zehn Schuljahre und wird durch den Besuch von Grundschule und Sekundarstufe I erfüllt (§ 38 BbgSchulG). Sie endet früher, wenn dein Kind einen Abschluss nach Jahrgangsstufe 10 erwirbt.
Berufsschulpflicht
Wer vor dem 21. Geburtstag eine Ausbildung beginnt, ist bis zu deren Ende berufsschulpflichtig. Ohne Ausbildungsverhältnis dauert die Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird (§ 39 BbgSchulG). Sie ruht unter anderem beim Besuch einer weiterführenden Schule, einer Hochschule, bei Freiwilligendiensten oder Kinderbetreuung (§ 40).
Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht
Eine Beurlaubung vom Unterricht, etwa für einen Auslandsaufenthalt oder aus besonderem Grund, beantragst du bei der Schule (§ 44 BbgSchulG). Eine Befreiung von der Vollzeitschulpflicht aus wichtigem Grund kann nur das Staatliche Schulamt aussprechen, und zwar befristet (§ 36 Abs. 4). Wie ein Antrag aussieht, zeigt dir Antrag auf Schulbefreiung: Vorlage, den Ablauf erklärt Schulbefreiung beantragen.
Hausunterricht: die Ausnahme
Schulpflichtige, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht am Unterricht teilnehmen können, haben nach § 36 Abs. 3 BbgSchulG Anspruch auf Hausunterricht oder Unterricht im Krankenhaus. Den Antrag stellst du über die Schule. Dauerhaftes Homeschooling ist auch in Brandenburg nicht vorgesehen. Was das bedeutet und welche legalen Wege es gibt, liest du in Homeschooling in Deutschland.
Das Gesetz setzt den Rahmen. Wie dein Kind darin lernt, entscheidet ihr.
Zuständige Behörde
Zuständig ist das Staatliche Schulamt deiner Region (Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) oder Neuruppin), oberste Behörde ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Sanktionen bei Verstößen
Wer die Schulpflicht nicht erfüllt oder unentschuldigt fernbleibt, handelt nach § 42 BbgSchulG ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 2.500 Euro betragen. Einen eigenen Straftatbestand enthält das Gesetz nicht. Wenn dein Kind nicht mehr zur Schule gehen mag, ist das zuerst ein Beziehungs- und Gesundheitsthema. Was dann trägt, liest du in Schulverweigerung: was Eltern jetzt hilft, und was das Jugendamt wirklich tut, in Was macht das Jugendamt bei Schulverweigerung?.
Besonderheiten in Brandenburg
Brandenburg kombiniert zehn Jahre Vollzeitschulpflicht mit dem späten Stichtag 30. September und dem Kann-Kinder-Fenster bis Jahresende. Der Anspruch auf Hausunterricht bei Krankheit steht ausdrücklich im Gesetz, und der Bußgeldrahmen gehört mit 2.500 Euro zu den höchsten.
Welche Wege es in Brandenburg gibt
Innerhalb der Schulpflicht hast du mehr Spielraum, als es zunächst wirkt: freie und anerkannte Schulen mit anderem Konzept erfüllen die Schulpflicht vollständig, eine zeitweise Beurlaubung schafft Luft, und in Ausnahmefällen ist genehmigter Hausunterricht möglich. Was freie Schulen sind und was sie kosten, liest du in Was sind freie Schulen?. Wenn ein Wechsel ansteht, hilft Kind von der Schule abmelden.
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