Schulpflicht in Bremen: Dauer, Beginn und Regeln

Du suchst nach der Schulpflicht in Bremen, weil du wissen willst, was für dein Kind konkret gilt: wann sie beginnt, wie lange sie dauert, wer über eine Beurlaubung entscheidet und was bei Verstößen droht. Bildung ist Ländersache, deshalb weichen die Regeln zwischen den Bundesländern spürbar voneinander ab.
Diese Seite fasst die Regeln in Bremen aus dem Landesschulgesetz und den Angaben der Schulbehörden zusammen. Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Die bundesweiten Grundlagen erklärt Schulpflicht in Deutschland, den Vergleich aller Länder findest du in der Übersicht nach Bundesland.
Kurz gesagt: Die Schulpflicht beginnt in Bremen am 1. August für alle Kinder, die bis zum 30. Juni desselben Jahres sechs Jahre alt werden (§ 53 BremSchulG). Die Schulpflicht dauert in Bremen insgesamt zwölf Jahre und endet spätestens mit dem Schuljahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird (§ 54 BremSchulG). Davon sind mindestens zehn Jahre Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule oder der Werkschule. Die restlichen Jahre der zwölfjährigen Schulpflicht erfüllt dein Kind durch Berufsschule oder einen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II, längstens bis zum Ende des Schuljahres, in dem es 18 wird. Bußgelder bis 1.000 Euro, bei beharrlicher Verletzung Strafverfahren möglich.
Rechtsgrundlage in Bremen
Grundlage ist das Bremische Schulgesetz (BremSchulG), dort die §§ 53 bis 57 zur Schulpflicht sowie § 65 (Ordnungswidrigkeiten) und § 66 (Strafvorschriften).
Beginn der Schulpflicht und Einschulungsstichtag
Die Schulpflicht beginnt in Bremen am 1. August für alle Kinder, die bis zum 30. Juni desselben Jahres sechs Jahre alt werden (§ 53 BremSchulG). Stichtag ist der 30. Juni. Jüngere Kinder können auf deinen Antrag vorzeitig aufgenommen werden, eine Zurückstellung ist in begründeten Fällen möglich. Beides entscheidet die Schule zusammen mit dem schulärztlichen Dienst.
Wie lange die Schulpflicht dauert
Die Schulpflicht dauert in Bremen insgesamt zwölf Jahre und endet spätestens mit dem Schuljahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird (§ 54 BremSchulG). Davon sind mindestens zehn Jahre Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule oder der Werkschule. Die Vollzeitschulpflicht endet früher mit der Erweiterten Berufsbildungsreife oder dem Mittleren Schulabschluss; die Gesamtschulpflicht kann auch durch einen mindestens einjährigen beruflichen Bildungsgang vorzeitig enden.
Berufsschulpflicht
Die restlichen Jahre der zwölfjährigen Schulpflicht erfüllt dein Kind durch Berufsschule oder einen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II, längstens bis zum Ende des Schuljahres, in dem es 18 wird.
Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht
Über kurze Beurlaubungen aus wichtigem Grund entscheidet die Schule. Ein Ruhen der Schulpflicht (§ 56) ist zum Beispiel beim Besuch einer anerkannten Ergänzungsschule, bei Freiwilligendiensten oder bei gefährdeter Betreuung eines eigenen Kindes möglich, eine Befreiung (§ 57) nur in besonderen Ausnahmefällen. Beides beantragst du bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Wie ein Antrag aussieht, zeigt dir Antrag auf Schulbefreiung: Vorlage, den Ablauf erklärt Schulbefreiung beantragen.
Hausunterricht: die Ausnahme
Bei längerer Krankheit kann dein Kind Haus- oder Krankenhausunterricht erhalten, den die Schule mit der Bildungsbehörde organisiert. Das offizielle Merkblatt zu Ruhen und Befreiung behandelt diesen Fall nicht, frag deshalb direkt bei der Schule nach. Dauerhaftes Homeschooling ist auch in Bremen nicht vorgesehen. Was das bedeutet und welche legalen Wege es gibt, liest du in Homeschooling in Deutschland.
Das Gesetz setzt den Rahmen. Wie dein Kind darin lernt, entscheidet ihr.
Zuständige Behörde
Zuständig ist die Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen, für Bremerhaven das dortige Schulamt.
Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die Schulpflicht sind nach § 65 BremSchulG Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen ist gestaffelt und reicht je nach Tatbestand bis 500 beziehungsweise bis 1.000 Euro. Wer ein Kind der Schulpflicht dauernd oder wiederholt entzieht, kann nach § 66 BremSchulG strafrechtlich verfolgt werden. Wenn dein Kind nicht mehr zur Schule gehen mag, ist das zuerst ein Beziehungs- und Gesundheitsthema. Was dann trägt, liest du in Schulverweigerung: was Eltern jetzt hilft, und was das Jugendamt wirklich tut, in Was macht das Jugendamt bei Schulverweigerung?.
Besonderheiten in Bremen
Bremen hat mit zwölf Jahren die längste ausdrücklich im Gesetz genannte Gesamtschulpflicht und mit zehn Jahren Vollzeitschulpflicht eine der längsten Präsenzpflichten. Die Werkschule ist eine bremische Sonderform, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt. Ruhen und Befreiung sind mit einem offiziellen Merkblatt ungewöhnlich transparent geregelt.
Welche Wege es in Bremen gibt
Innerhalb der Schulpflicht hast du mehr Spielraum, als es zunächst wirkt: freie und anerkannte Schulen mit anderem Konzept erfüllen die Schulpflicht vollständig, eine zeitweise Beurlaubung schafft Luft, und in Ausnahmefällen ist genehmigter Hausunterricht möglich. Was freie Schulen sind und was sie kosten, liest du in Was sind freie Schulen?. Wenn ein Wechsel ansteht, hilft Kind von der Schule abmelden.
Wie Familien in Bremen und anderswo ihren Weg gefunden haben
In der School R-Evolution Masterclass erzählen über 30 Familien und Fachleute ehrlich von ihren Wegen zu freier Bildung innerhalb der Schulpflicht und darüber hinaus. Orientierung statt Patentrezept. Sofort streambar, die Audios zum Behalten. Der Mitgliederbereich steht dir mindestens 2 Jahre offen.
Zur Masterclass → 129 € statt 197 € · 14 Tage Geld-zurück-GarantieHäufige Fragen
Wie lange dauert die Schulpflicht in Bremen? +
Wann beginnt die Schulpflicht in Bremen? +
Kann ich mein Kind in Bremen vom Unterricht befreien lassen? +
Was passiert in Bremen bei Verstößen gegen die Schulpflicht? +
Quellen
- Merkblatt Ruhen der Schulpflicht, §§ 56 und 57 BremSchulG (Senatorin für Kinder und Bildung)
- Bremisches Schulgesetz (Transparenzportal Bremen)


