Schulpflicht in Hamburg: Dauer, Beginn und Regeln

Du suchst nach der Schulpflicht in Hamburg, weil du wissen willst, was für dein Kind konkret gilt: wann sie beginnt, wie lange sie dauert, wer über eine Beurlaubung entscheidet und was bei Verstößen droht. Bildung ist Ländersache, deshalb weichen die Regeln zwischen den Bundesländern spürbar voneinander ab.
Diese Seite fasst die Regeln in Hamburg aus dem Landesschulgesetz und den Angaben der Schulbehörden zusammen. Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Die bundesweiten Grundlagen erklärt Schulpflicht in Deutschland, den Vergleich aller Länder findest du in der Übersicht nach Bundesland.
Kurz gesagt: Die Schulpflicht beginnt in Hamburg mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 1. Juli sechs Jahre alt geworden ist (§ 38 HmbSG). Die Schulpflicht dauert in Hamburg elf Schulbesuchsjahre und endet spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 37 HmbSG). Die Grundschule wird mit vier Jahren angerechnet, danach folgen Sekundarstufe I und II beziehungsweise Berufsschule. Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb in Hamburg liegt, sind für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig. Ohne Ausbildung erfüllt dein Kind die restlichen Jahre an einer weiterführenden oder berufsvorbereitenden Schule. Bußgelder folgen dem allgemeinen Rahmen bis 1.000 Euro, bei beharrlicher Verletzung Strafverfahren möglich.
Rechtsgrundlage in Hamburg
Grundlage ist das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG), dort die §§ 37 bis 43 zur Schulpflicht, § 113 (Ordnungswidrigkeiten) und § 114 (Straftat).
Beginn der Schulpflicht und Einschulungsstichtag
Die Schulpflicht beginnt in Hamburg mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 1. Juli sechs Jahre alt geworden ist (§ 38 HmbSG). Stichtag ist der 1. Juli. Jüngere Kinder können auf deinen Antrag vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind. Eine Zurückstellung um ein Jahr ist möglich, wenn dein Kind noch nicht schulfähig ist; darüber entscheidet die Schule nach der Schuleingangsuntersuchung.
Wie lange die Schulpflicht dauert
Die Schulpflicht dauert in Hamburg elf Schulbesuchsjahre und endet spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 37 HmbSG). Die Grundschule wird mit vier Jahren angerechnet, danach folgen Sekundarstufe I und II beziehungsweise Berufsschule. Wer die elf Jahre vor dem 18. Geburtstag abgeschlossen hat, ist damit frei; wer 18 wird, ist es spätestens dann.
Berufsschulpflicht
Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb in Hamburg liegt, sind für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig. Ohne Ausbildung erfüllt dein Kind die restlichen Jahre an einer weiterführenden oder berufsvorbereitenden Schule.
Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht
Aus wichtigem Grund kann die Schule dein Kind bis zu sechs Wochen vom Unterricht beurlauben, ohne dass das Schulverhältnis unterbrochen wird. Längere Beurlaubungen, etwa für Auslandsaufenthalte, regelt die Behörde für Schule und Berufsbildung. Eine Befreiung von der Schulpflicht ist nach § 39 HmbSG nur in Ausnahmefällen möglich. Wie ein Antrag aussieht, zeigt dir Antrag auf Schulbefreiung: Vorlage, den Ablauf erklärt Schulbefreiung beantragen.
Hausunterricht: die Ausnahme
Bei längerer Krankheit organisiert die Schule zusammen mit der Behörde Haus- oder Krankenhausunterricht. Den Antrag stellst du über die Schule mit ärztlichem Attest. Dauerhaftes Homeschooling ist auch in Hamburg nicht vorgesehen. Was das bedeutet und welche legalen Wege es gibt, liest du in Homeschooling in Deutschland.
Das Gesetz setzt den Rahmen. Wie dein Kind darin lernt, entscheidet ihr.
Zuständige Behörde
Zuständig ist die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) mit ihrer Schulaufsicht. Sie führt auch die Bußgeldverfahren.
Sanktionen bei Verstößen
Wer die Schulpflicht verletzt oder andere dazu verleitet, handelt nach § 113 HmbSG ordnungswidrig. Einen eigenen Höchstbetrag nennt das Gesetz nicht, damit gilt der allgemeine Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes von bis zu 1.000 Euro. Wer ein Kind der Schulpflicht dauernd oder wiederholt entzieht, macht sich nach § 114 HmbSG strafbar: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen, verfolgt nur auf Antrag der Behörde. Wenn dein Kind nicht mehr zur Schule gehen mag, ist das zuerst ein Beziehungs- und Gesundheitsthema. Was dann trägt, liest du in Schulverweigerung: was Eltern jetzt hilft, und was das Jugendamt wirklich tut, in Was macht das Jugendamt bei Schulverweigerung?.
Besonderheiten in Hamburg
Hamburg zählt die Schulpflicht in elf Schulbesuchsjahren mit fester Altersgrenze 18 statt in getrennter Vollzeit- und Berufsschulpflicht. Der Stichtag 1. Juli ist eigen, die Sechs-Wochen-Grenze für schulische Beurlaubungen vergleichsweise großzügig, und das Gesetz enthält mit § 114 einen eigenen Straftatbestand.
Welche Wege es in Hamburg gibt
Innerhalb der Schulpflicht hast du mehr Spielraum, als es zunächst wirkt: freie und anerkannte Schulen mit anderem Konzept erfüllen die Schulpflicht vollständig, eine zeitweise Beurlaubung schafft Luft, und in Ausnahmefällen ist genehmigter Hausunterricht möglich. Was freie Schulen sind und was sie kosten, liest du in Was sind freie Schulen?. Wenn ein Wechsel ansteht, hilft Kind von der Schule abmelden.
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Wie lange dauert die Schulpflicht in Hamburg? +
Wann beginnt die Schulpflicht in Hamburg? +
Kann ich mein Kind in Hamburg vom Unterricht befreien lassen? +
Was passiert in Hamburg bei Verstößen gegen die Schulpflicht? +
Quellen
- Hamburgisches Schulgesetz, Volltext PDF (hamburg.de)
- § 37 HmbSG (gesetze.co)
- § 113 HmbSG (gesetze.co)
- § 114 HmbSG (gesetze.co)


