Recht & Praxis

Schulpflicht im Saarland: Dauer, Beginn und Regeln

Mit Kreide gemaltes Schulhaus mit Umriss von Saarland

Du suchst nach der Schulpflicht im Saarland, weil du wissen willst, was für dein Kind konkret gilt: wann sie beginnt, wie lange sie dauert, wer über eine Beurlaubung entscheidet und was bei Verstößen droht. Bildung ist Ländersache, deshalb weichen die Regeln zwischen den Bundesländern spürbar voneinander ab.

Diese Seite fasst die Regeln im Saarland aus dem Landesschulgesetz und den Angaben der Schulbehörden zusammen. Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Die bundesweiten Grundlagen erklärt Schulpflicht in Deutschland, den Vergleich aller Länder findest du in der Übersicht nach Bundesland.

Kurz gesagt: Die Schulpflicht beginnt im Saarland mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 2 SchpflG). Die Vollzeitschulpflicht dauert im Saarland neun Schuljahre (§ 4 SchpflG). Danach folgt die Berufsschulpflicht von drei Jahren (§§ 8 und 9 SchpflG). Sie endet spätestens mit dem 18. Geburtstag, bei laufender Ausbildung mit dem 21. Geburtstag. Bußgelder folgen dem allgemeinen Rahmen bis 1.000 Euro, bei beharrlicher Verletzung Strafverfahren möglich.

Rechtsgrundlage im Saarland

Grundlage ist das Gesetz über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz, SchpflG) in Verbindung mit dem Schulordnungsgesetz (SchoG). Das Saarland ist damit eines der wenigen Länder mit einem eigenen Schulpflichtgesetz. Hinweis: Den amtlichen Gesetzestext findest du auf recht.saarland.de; die hier genannten Paragrafen haben wir anhand einer nicht amtlichen Textfassung zusammengestellt.

Beginn der Schulpflicht und Einschulungsstichtag

Die Schulpflicht beginnt im Saarland mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 2 SchpflG). Stichtag ist der 30. Juni. Jüngere Kinder können auf deinen Antrag aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind. Eine Zurückstellung um ein Jahr ist bei medizinischer Indikation durch den Schularzt möglich.

Wie lange die Schulpflicht dauert

Die Vollzeitschulpflicht dauert im Saarland neun Schuljahre (§ 4 SchpflG). Wird der Hauptschulabschluss nicht erreicht, kann sie sich um bis zu zwei Jahre verlängern.

Berufsschulpflicht

Danach folgt die Berufsschulpflicht von drei Jahren (§§ 8 und 9 SchpflG). Sie endet spätestens mit dem 18. Geburtstag, bei laufender Ausbildung mit dem 21. Geburtstag.

Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht

Beurlaubungen aus wichtigem Grund beantragst du bei der Schule. Über das Ruhen der Schulpflicht entscheidet die Schulaufsichtsbehörde (§ 13 SchpflG), etwa bei Erkrankung, sonderpädagogischem Förderbedarf oder für schulpflichtige Mütter und Väter. Wie ein Antrag aussieht, zeigt dir Antrag auf Schulbefreiung: Vorlage, den Ablauf erklärt Schulbefreiung beantragen.

Hausunterricht: die Ausnahme

Wer wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, wird im Rahmen des Krankenhaus- und Hausunterrichts beschult; ist auch das nicht möglich, ruht die Schulpflicht (§ 13 SchpflG). Den Antrag stellst du über die Schule. Dauerhaftes Homeschooling ist auch im Saarland nicht vorgesehen. Was das bedeutet und welche legalen Wege es gibt, liest du in Homeschooling in Deutschland.

Das Gesetz setzt den Rahmen. Wie dein Kind darin lernt, entscheidet ihr.

Zuständige Behörde

Schulaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes; eigene Schulämter gibt es nicht.

Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen die Schulpflicht sind nach § 17 SchpflG Ordnungswidrigkeiten. Einen Höchstbetrag nennt das Gesetz nicht, damit gilt der allgemeine Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes von bis zu 1.000 Euro; in der Praxis werden Beträge bis 500 Euro genannt. Wer ein Kind der Schulpflicht beharrlich entzieht, riskiert nach § 17 Abs. 4 SchpflG eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen, verfolgt nur auf Antrag. Wenn dein Kind nicht mehr zur Schule gehen mag, ist das zuerst ein Beziehungs- und Gesundheitsthema. Was dann trägt, liest du in Schulverweigerung: was Eltern jetzt hilft, und was das Jugendamt wirklich tut, in Was macht das Jugendamt bei Schulverweigerung?.

Besonderheiten im Saarland

Das Saarland regelt die Schulpflicht in einem eigenen Gesetz statt im allgemeinen Schulgesetz, hat keine Schulämter (die Schulaufsicht liegt direkt beim Ministerium) und enthält einen eigenen Straftatbestand bei beharrlicher Verletzung.

Welche Wege es im Saarland gibt

Innerhalb der Schulpflicht hast du mehr Spielraum, als es zunächst wirkt: freie und anerkannte Schulen mit anderem Konzept erfüllen die Schulpflicht vollständig, eine zeitweise Beurlaubung schafft Luft, und in Ausnahmefällen ist genehmigter Hausunterricht möglich. Was freie Schulen sind und was sie kosten, liest du in Was sind freie Schulen?. Wenn ein Wechsel ansteht, hilft Kind von der Schule abmelden.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Schulpflicht im Saarland? +
Die Vollzeitschulpflicht dauert im Saarland neun Schuljahre (§ 4 SchpflG). Danach folgt die Berufsschulpflicht von drei Jahren (§§ 8 und 9 SchpflG). Sie endet spätestens mit dem 18. Geburtstag, bei laufender Ausbildung mit dem 21. Geburtstag. Dies ist keine Rechtsberatung, Stand September 2026.
Wann beginnt die Schulpflicht im Saarland? +
Die Schulpflicht beginnt im Saarland mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 2 SchpflG). Stichtag ist der 30. Juni. Jüngere Kinder können auf deinen Antrag aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind. Eine Zurückstellung um ein Jahr ist bei medizinischer Indikation durch den Schularzt möglich.
Kann ich mein Kind im Saarland vom Unterricht befreien lassen? +
Zeitweise ja. Beurlaubungen aus wichtigem Grund beantragst du bei der Schule. Über das Ruhen der Schulpflicht entscheidet die Schulaufsichtsbehörde (§ 13 SchpflG), etwa bei Erkrankung, sonderpädagogischem Förderbedarf oder für schulpflichtige Mütter und Väter. Eine dauerhafte Befreiung gibt es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.
Was passiert im Saarland bei Verstößen gegen die Schulpflicht? +
Verstöße gegen die Schulpflicht sind nach § 17 SchpflG Ordnungswidrigkeiten. Einen Höchstbetrag nennt das Gesetz nicht, damit gilt der allgemeine Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes von bis zu 1.000 Euro; in der Praxis werden Beträge bis 500 Euro genannt. Wer ein Kind der Schulpflicht beharrlich entzieht, riskiert nach § 17 Abs. 4 SchpflG eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen, verfolgt nur auf Antrag.

Quellen

Geschrieben von Stefanie & Björn Fischer. Mit ihrem Projekt „School R-Evolution“ begleiten sie Familien auf dem Weg zu freier, selbstbestimmter Bildung. Weitere Artikel