Recht & Praxis

Schulpflicht in Sachsen-Anhalt: Dauer, Beginn und Regeln

Mit Kreide gemaltes Schulhaus mit Umriss von Sachsen-Anhalt

Du suchst nach der Schulpflicht in Sachsen-Anhalt, weil du wissen willst, was für dein Kind konkret gilt: wann sie beginnt, wie lange sie dauert, wer über eine Beurlaubung entscheidet und was bei Verstößen droht. Bildung ist Ländersache, deshalb weichen die Regeln zwischen den Bundesländern spürbar voneinander ab.

Diese Seite fasst die Regeln in Sachsen-Anhalt aus dem Landesschulgesetz und den Angaben der Schulbehörden zusammen. Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Die bundesweiten Grundlagen erklärt Schulpflicht in Deutschland, den Vergleich aller Länder findest du in der Übersicht nach Bundesland.

Kurz gesagt: Die Schulpflicht beginnt in Sachsen-Anhalt mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 37 SchulG LSA). Die Vollzeitschulpflicht dauert in Sachsen-Anhalt mindestens neun Jahre an Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I (§ 40 SchulG LSA). Wer nach der Vollzeitschulpflicht eine Ausbildung beginnt, ist für deren Dauer berufsschulpflichtig. Wer weder eine Ausbildung beginnt noch eine allgemeinbildende Schule weiter besucht, erfüllt die Schulpflicht durch mindestens ein Jahr an einer vollzeitschulischen Berufsbildungseinrichtung. Bußgelder bis 1.000 Euro möglich.

Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt

Grundlage ist das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA), dort der Abschnitt zur Schulpflicht mit § 37 (Beginn) und § 40 (Dauer und Ende).

Beginn der Schulpflicht und Einschulungsstichtag

Die Schulpflicht beginnt in Sachsen-Anhalt mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 37 SchulG LSA). Stichtag ist der 30. Juni. Kinder, die bis zum 30. Juni fünf Jahre alt werden, können auf deinen Antrag vorzeitig eingeschult werden, wenn sie körperlich, geistig und sozial so weit sind. Ist ein Kind noch nicht ausreichend entwickelt, kann die Schulbehörde die Aufnahme im Einvernehmen mit dir um ein Jahr verschieben. Vor der Einschulung ist eine amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben.

Wie lange die Schulpflicht dauert

Die Vollzeitschulpflicht dauert in Sachsen-Anhalt mindestens neun Jahre an Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I (§ 40 SchulG LSA). Die Schulpflicht insgesamt endet zwölf Jahre nach ihrem Beginn.

Berufsschulpflicht

Wer nach der Vollzeitschulpflicht eine Ausbildung beginnt, ist für deren Dauer berufsschulpflichtig. Wer weder eine Ausbildung beginnt noch eine allgemeinbildende Schule weiter besucht, erfüllt die Schulpflicht durch mindestens ein Jahr an einer vollzeitschulischen Berufsbildungseinrichtung.

Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht

Beurlaubungen aus wichtigem Grund beantragst du bei der Schule; über kurze entscheidet die Klassenleitung, über längere die Schulleitung. Für ein Ruhen oder eine Befreiung von der Schulpflicht ist die Schulbehörde zuständig. Wie ein Antrag aussieht, zeigt dir Antrag auf Schulbefreiung: Vorlage, den Ablauf erklärt Schulbefreiung beantragen.

Hausunterricht: die Ausnahme

Die Schulpflicht wird grundsätzlich an einer öffentlichen oder genehmigten freien Schule erfüllt; die Schulbehörde kann Ausnahmen zulassen, in der Praxis bei längerer Krankheit als Haus- oder Klinikunterricht. Den Antrag stellst du über die Schule. Dauerhaftes Homeschooling ist auch in Sachsen-Anhalt nicht vorgesehen. Was das bedeutet und welche legalen Wege es gibt, liest du in Homeschooling in Deutschland.

Das Gesetz setzt den Rahmen. Wie dein Kind darin lernt, entscheidet ihr.

Zuständige Behörde

Schulbehörde ist das Landesschulamt Sachsen-Anhalt mit Standorten in Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau, oberste Behörde das Ministerium für Bildung.

Sanktionen bei Verstößen

Die Nichterfüllung der Schulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Einen eigenen Straftatbestand haben wir im Schulgesetz nicht gefunden. Wenn dein Kind nicht mehr zur Schule gehen mag, ist das zuerst ein Beziehungs- und Gesundheitsthema. Was dann trägt, liest du in Schulverweigerung: was Eltern jetzt hilft, und was das Jugendamt wirklich tut, in Was macht das Jugendamt bei Schulverweigerung?.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt erlaubt die vorzeitige Einschulung schon für Fünfjährige und schreibt die amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vor. Die Gesamtschulpflicht ist mit zwölf Jahren ab Beginn beziffert, die Vollzeitschulpflicht mit mindestens neun.

Welche Wege es in Sachsen-Anhalt gibt

Innerhalb der Schulpflicht hast du mehr Spielraum, als es zunächst wirkt: freie und anerkannte Schulen mit anderem Konzept erfüllen die Schulpflicht vollständig, eine zeitweise Beurlaubung schafft Luft, und in Ausnahmefällen ist genehmigter Hausunterricht möglich. Was freie Schulen sind und was sie kosten, liest du in Was sind freie Schulen?. Wenn ein Wechsel ansteht, hilft Kind von der Schule abmelden.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Schulpflicht in Sachsen-Anhalt? +
Die Vollzeitschulpflicht dauert in Sachsen-Anhalt mindestens neun Jahre an Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I (§ 40 SchulG LSA). Wer nach der Vollzeitschulpflicht eine Ausbildung beginnt, ist für deren Dauer berufsschulpflichtig. Wer weder eine Ausbildung beginnt noch eine allgemeinbildende Schule weiter besucht, erfüllt die Schulpflicht durch mindestens ein Jahr an einer vollzeitschulischen Berufsbildungseinrichtung. Dies ist keine Rechtsberatung, Stand September 2026.
Wann beginnt die Schulpflicht in Sachsen-Anhalt? +
Die Schulpflicht beginnt in Sachsen-Anhalt mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 37 SchulG LSA). Stichtag ist der 30. Juni. Kinder, die bis zum 30. Juni fünf Jahre alt werden, können auf deinen Antrag vorzeitig eingeschult werden, wenn sie körperlich, geistig und sozial so weit sind. Ist ein Kind noch nicht ausreichend entwickelt, kann die Schulbehörde die Aufnahme im Einvernehmen mit dir um ein Jahr verschieben. Vor der Einschulung ist eine amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
Kann ich mein Kind in Sachsen-Anhalt vom Unterricht befreien lassen? +
Zeitweise ja. Beurlaubungen aus wichtigem Grund beantragst du bei der Schule; über kurze entscheidet die Klassenleitung, über längere die Schulleitung. Für ein Ruhen oder eine Befreiung von der Schulpflicht ist die Schulbehörde zuständig. Eine dauerhafte Befreiung gibt es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.
Was passiert in Sachsen-Anhalt bei Verstößen gegen die Schulpflicht? +
Die Nichterfüllung der Schulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Einen eigenen Straftatbestand haben wir im Schulgesetz nicht gefunden.

Quellen

Geschrieben von Stefanie & Björn Fischer. Mit ihrem Projekt „School R-Evolution“ begleiten sie Familien auf dem Weg zu freier, selbstbestimmter Bildung. Weitere Artikel