Recht & Praxis

Schulpflicht in Sachsen: Dauer, Beginn und Regeln

Mit Kreide gemaltes Schulhaus mit Umriss von Sachsen

Du suchst nach der Schulpflicht in Sachsen, weil du wissen willst, was für dein Kind konkret gilt: wann sie beginnt, wie lange sie dauert, wer über eine Beurlaubung entscheidet und was bei Verstößen droht. Bildung ist Ländersache, deshalb weichen die Regeln zwischen den Bundesländern spürbar voneinander ab.

Diese Seite fasst die Regeln in Sachsen aus dem Landesschulgesetz und den Angaben der Schulbehörden zusammen. Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Die bundesweiten Grundlagen erklärt Schulpflicht in Deutschland, den Vergleich aller Länder findest du in der Übersicht nach Bundesland.

Kurz gesagt: Die Schulpflicht beginnt in Sachsen mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 27 SächsSchulG). Die Vollzeitschulpflicht dauert in Sachsen neun Schuljahre (§ 28 SächsSchulG). Die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Schuljahre und endet früher mit dem Abschluss einer Berufsausbildung (§ 28 SächsSchulG). Bußgelder bis 1.250 Euro möglich.

Rechtsgrundlage in Sachsen

Grundlage ist das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG), dort die §§ 26 bis 31 zur Schulpflicht und § 61 zu Ordnungswidrigkeiten.

Beginn der Schulpflicht und Einschulungsstichtag

Die Schulpflicht beginnt in Sachsen mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 27 SächsSchulG). Stichtag ist der 30. Juni. Jüngere Kinder können auf deinen Antrag vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Eine Zurückstellung um ein Jahr ist in Ausnahmefällen möglich.

Wie lange die Schulpflicht dauert

Die Vollzeitschulpflicht dauert in Sachsen neun Schuljahre (§ 28 SächsSchulG). Danach folgt die Berufsschulpflicht.

Berufsschulpflicht

Die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Schuljahre und endet früher mit dem Abschluss einer Berufsausbildung (§ 28 SächsSchulG).

Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht

Beurlaubungen aus wichtigem Grund beantragst du bei der Schule; über kurze entscheidet die Klassenleitung, über längere die Schulleitung. Das Ruhen der Schulpflicht regelt § 29 SächsSchulG, etwa aus gesundheitlichen Gründen, bei Mutterschaft oder Betreuungspflichten. Wie ein Antrag aussieht, zeigt dir Antrag auf Schulbefreiung: Vorlage, den Ablauf erklärt Schulbefreiung beantragen.

Hausunterricht: die Ausnahme

Bei länger andauernder Erkrankung kann dein Kind mit Genehmigung des Landesamts für Schule und Bildung Haus- oder Klinikunterricht erhalten. Den Antrag stellst du über die Schule mit ärztlichem Attest. Dauerhaftes Homeschooling ist auch in Sachsen nicht vorgesehen. Was das bedeutet und welche legalen Wege es gibt, liest du in Homeschooling in Deutschland.

Das Gesetz setzt den Rahmen. Wie dein Kind darin lernt, entscheidet ihr.

Zuständige Behörde

Schulaufsichtsbehörde ist das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) mit Standorten in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau, oberste Behörde das Staatsministerium für Kultus.

Sanktionen bei Verstößen

Wer die Schulpflicht verletzt oder sein Kind nicht dazu anhält, handelt nach § 61 SächsSchulG ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 1.250 Euro betragen; in der Praxis leiten die Behörden ein Verfahren meist ab dem fünften unentschuldigten Fehltag im Schulhalbjahr ein. Einen eigenen Straftatbestand enthält das Gesetz nicht. Wenn dein Kind nicht mehr zur Schule gehen mag, ist das zuerst ein Beziehungs- und Gesundheitsthema. Was dann trägt, liest du in Schulverweigerung: was Eltern jetzt hilft, und was das Jugendamt wirklich tut, in Was macht das Jugendamt bei Schulverweigerung?.

Besonderheiten in Sachsen

Sachsen beziffert die Berufsschulpflicht mit drei Schuljahren statt mit einer Altersgrenze und hat mit 1.250 Euro einen ungewöhnlichen Bußgeldwert. Seit der Verwaltungsreform 2018 ist das Landesamt für Schule und Bildung zentrale Anlaufstelle statt regionaler Schulämter.

Welche Wege es in Sachsen gibt

Innerhalb der Schulpflicht hast du mehr Spielraum, als es zunächst wirkt: freie und anerkannte Schulen mit anderem Konzept erfüllen die Schulpflicht vollständig, eine zeitweise Beurlaubung schafft Luft, und in Ausnahmefällen ist genehmigter Hausunterricht möglich. Was freie Schulen sind und was sie kosten, liest du in Was sind freie Schulen?. Wenn ein Wechsel ansteht, hilft Kind von der Schule abmelden.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Schulpflicht in Sachsen? +
Die Vollzeitschulpflicht dauert in Sachsen neun Schuljahre (§ 28 SächsSchulG). Die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Schuljahre und endet früher mit dem Abschluss einer Berufsausbildung (§ 28 SächsSchulG). Dies ist keine Rechtsberatung, Stand September 2026.
Wann beginnt die Schulpflicht in Sachsen? +
Die Schulpflicht beginnt in Sachsen mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 27 SächsSchulG). Stichtag ist der 30. Juni. Jüngere Kinder können auf deinen Antrag vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Eine Zurückstellung um ein Jahr ist in Ausnahmefällen möglich.
Kann ich mein Kind in Sachsen vom Unterricht befreien lassen? +
Zeitweise ja. Beurlaubungen aus wichtigem Grund beantragst du bei der Schule; über kurze entscheidet die Klassenleitung, über längere die Schulleitung. Das Ruhen der Schulpflicht regelt § 29 SächsSchulG, etwa aus gesundheitlichen Gründen, bei Mutterschaft oder Betreuungspflichten. Eine dauerhafte Befreiung gibt es nur in eng begrenzten Ausnahmefällen.
Was passiert in Sachsen bei Verstößen gegen die Schulpflicht? +
Wer die Schulpflicht verletzt oder sein Kind nicht dazu anhält, handelt nach § 61 SächsSchulG ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 1.250 Euro betragen; in der Praxis leiten die Behörden ein Verfahren meist ab dem fünften unentschuldigten Fehltag im Schulhalbjahr ein. Einen eigenen Straftatbestand enthält das Gesetz nicht.

Quellen

Geschrieben von Stefanie & Björn Fischer. Mit ihrem Projekt „School R-Evolution“ begleiten sie Familien auf dem Weg zu freier, selbstbestimmter Bildung. Weitere Artikel