Schulpflicht in Schleswig-Holstein: Dauer, Beginn und Regeln

Du suchst nach der Schulpflicht in Schleswig-Holstein, weil du wissen willst, was für dein Kind konkret gilt: wann sie beginnt, wie lange sie dauert, wer über eine Beurlaubung entscheidet und was bei Verstößen droht. Bildung ist Ländersache, deshalb weichen die Regeln zwischen den Bundesländern spürbar voneinander ab.
Diese Seite fasst die Regeln in Schleswig-Holstein aus dem Landesschulgesetz und den Angaben der Schulbehörden zusammen. Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Die bundesweiten Grundlagen erklärt Schulpflicht in Deutschland, den Vergleich aller Länder findest du in der Übersicht nach Bundesland.
Kurz gesagt: Die Schulpflicht beginnt in Schleswig-Holstein mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 22 SchulG SH). Die Vollzeitschulpflicht dauert in Schleswig-Holstein neun Schuljahre und wird durch den Besuch von Grundschule und Sekundarstufe I oder eines Förderzentrums erfüllt (§ 20 SchulG SH). Beginn und Ende der Berufsschulpflicht regelt § 23 SchulG SH: Auszubildende besuchen bis zum Ende ihrer Ausbildung die Berufsschule, andere erfüllen die Pflicht durch berufsvorbereitende Angebote. Die genaue Altersgrenze ohne Ausbildung geben wir hier nicht im Wortlaut wieder. Bußgelder bis 1.000 Euro möglich.
Rechtsgrundlage in Schleswig-Holstein
Grundlage ist das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz (SchulG SH), dort die §§ 20 bis 27 zur Schulpflicht, § 15 (Beurlaubung) und § 144 (Ordnungswidrigkeiten).
Beginn der Schulpflicht und Einschulungsstichtag
Die Schulpflicht beginnt in Schleswig-Holstein mit dem Schuljahr, in dem dein Kind bis zum 30. Juni sechs Jahre alt geworden ist (§ 22 SchulG SH). Stichtag ist der 30. Juni. Jüngere Kinder können auf deinen Antrag vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind. Eine Zurückstellung gibt es in Schleswig-Holstein nicht; stattdessen fängt die flexible Eingangsphase der Grundschule unterschiedliche Entwicklungsstände auf, Kinder können dort ein bis drei Jahre bleiben.
Wie lange die Schulpflicht dauert
Die Vollzeitschulpflicht dauert in Schleswig-Holstein neun Schuljahre und wird durch den Besuch von Grundschule und Sekundarstufe I oder eines Förderzentrums erfüllt (§ 20 SchulG SH). Danach beginnt die Berufsschulpflicht.
Berufsschulpflicht
Beginn und Ende der Berufsschulpflicht regelt § 23 SchulG SH: Auszubildende besuchen bis zum Ende ihrer Ausbildung die Berufsschule, andere erfüllen die Pflicht durch berufsvorbereitende Angebote. Die genaue Altersgrenze ohne Ausbildung geben wir hier nicht im Wortlaut wieder.
Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht
Nach § 15 SchulG SH kann dein Kind auf Antrag aus wichtigem Grund vom Unterricht oder einzelnen Veranstaltungen beurlaubt werden; über kurze Beurlaubungen entscheidet die Klassenleitung, über längere die Schulleitung. Wie ein Antrag aussieht, zeigt dir Antrag auf Schulbefreiung: Vorlage, den Ablauf erklärt Schulbefreiung beantragen.
Hausunterricht: die Ausnahme
Bei längerer Krankheit organisiert die Schule zusammen mit dem Schulamt Haus- oder Krankenhausunterricht. Den Antrag stellst du über die Schule mit ärztlichem Attest. Dauerhaftes Homeschooling ist auch in Schleswig-Holstein nicht vorgesehen. Was das bedeutet und welche legalen Wege es gibt, liest du in Homeschooling in Deutschland.
Das Gesetz setzt den Rahmen. Wie dein Kind darin lernt, entscheidet ihr.
Zuständige Behörde
Untere Schulaufsicht sind die Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte, oberste Behörde das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Bußgeldbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Sanktionen bei Verstößen
Wer seine Anmelde- oder Teilnahmepflichten nicht erfüllt, handelt nach § 144 SchulG SH ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 1.000 Euro betragen. Einen eigenen Straftatbestand enthält das Gesetz nicht. Wenn dein Kind nicht mehr zur Schule gehen mag, ist das zuerst ein Beziehungs- und Gesundheitsthema. Was dann trägt, liest du in Schulverweigerung: was Eltern jetzt hilft, und was das Jugendamt wirklich tut, in Was macht das Jugendamt bei Schulverweigerung?.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein verzichtet auf die Zurückstellung von der Einschulung und setzt stattdessen auf die flexible Eingangsphase. § 26 SchulG SH benennt die Verantwortung der Eltern für den Schulbesuch als eigenen Paragrafen.
Welche Wege es in Schleswig-Holstein gibt
Innerhalb der Schulpflicht hast du mehr Spielraum, als es zunächst wirkt: freie und anerkannte Schulen mit anderem Konzept erfüllen die Schulpflicht vollständig, eine zeitweise Beurlaubung schafft Luft, und in Ausnahmefällen ist genehmigter Hausunterricht möglich. Was freie Schulen sind und was sie kosten, liest du in Was sind freie Schulen?. Wenn ein Wechsel ansteht, hilft Kind von der Schule abmelden.
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Wie lange dauert die Schulpflicht in Schleswig-Holstein? +
Wann beginnt die Schulpflicht in Schleswig-Holstein? +
Kann ich mein Kind in Schleswig-Holstein vom Unterricht befreien lassen? +
Was passiert in Schleswig-Holstein bei Verstößen gegen die Schulpflicht? +
Quellen
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz, Gesamtausgabe (juris Landesrecht SH)
- Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen (Kreis Schleswig-Flensburg)
- Landtags-Drucksache 19/3676 zu § 144 SchulG SH


