Recht & Praxis

Wie lange dauert die Schulpflicht? Dauer und Ende in allen Bundesländern

Mit Kreide gemalte Sanduhr neben einem kleinen Schulhaus

Du fragst dich, wie lange die Schulpflicht dauert, weil du planen willst: Bis wann muss dein Kind zur Schule, wann endet die Pflicht, und ab wann habt ihr Wahlfreiheit? Die kurze Antwort lautet: Das hängt vom Bundesland ab. Die lange Antwort steht hier, mit Tabelle für alle 16 Länder.

Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Die Angaben stammen aus den Landesschulgesetzen, die Details für dein Land findest du in Schulpflicht nach Bundesland.

Kurz gesagt: Die Vollzeitschulpflicht dauert in Deutschland neun oder zehn Schuljahre ab der Einschulung. Danach folgt eine Berufsschulpflicht, meist bis zum Ende der Ausbildung oder bis 18 Jahre. Viele Landesgesetze rechnen beides zu zwölf Jahren zusammen. Mit 18 ist die Schulpflicht in der Regel zu Ende, außer eine laufende Ausbildung verlängert die Berufsschulpflicht.

Die zwei Teile der Schulpflicht

Die Schulpflicht besteht fast überall aus zwei Teilen. Der erste ist die Vollzeitschulpflicht: Grundschule plus weiterführende Schule, neun oder zehn Schuljahre, jeden Tag Präsenz. Der zweite ist die Berufsschulpflicht: Wer eine Ausbildung beginnt, besucht parallel die Berufsschule; wer keine beginnt, erfüllt die Pflicht an einer weiterführenden oder berufsvorbereitenden Schule, meist bis zum 18. Geburtstag. Einige Länder fassen beides zu einer Gesamtdauer zusammen, typisch sind zwölf Jahre.

Neun oder zehn Jahre: die Tabelle für alle Bundesländer

Die Länder mit sechsjähriger Grundschule (Berlin, Brandenburg) und einige weitere setzen zehn Jahre an, die meisten anderen neun. Hamburg und Bremen rechnen anders und nennen eine Gesamtzahl. Jedes Land in der Tabelle führt zum ausführlichen Beitrag mit Stichtag, Beurlaubung, Behörde und Bußgeld.

BundeslandVollzeitschulpflichtDanach: Berufsschulpflicht
Baden-Württemberg9 Schuljahre (Verlängerung um 1 Jahr möglich)bis Ende der Ausbildung
Bayern9 Schuljahre (gesamt 12)bis 21 Jahre oder Ausbildungsende
Berlin10 SchuljahreSek. II bis Ausbildungsende
Brandenburg10 Schuljahrebis Ausbildungsende, sonst bis 18
Bremenmind. 10 Schuljahre (gesamt 12)bis 18 Jahre
Hamburg11 Schulbesuchsjahre, längstens bis 18in den 11 Jahren enthalten
Hessen9 Schuljahre (Verlängerung möglich)für die Dauer der Ausbildung
Mecklenburg-Vorpommern9 Schuljahrefür die Dauer der Ausbildung
Niedersachsen9 Schuljahre (gesamt 12)bis Ausbildungsende
Nordrhein-Westfalen10 Schuljahre (G8-Gymnasium: 9)bis Ausbildungsende, sonst bis 18
Rheinland-Pfalz9 Schuljahre (bis zu 2 Jahre Verlängerung)bis Ausbildungsende (max. 12 Schuljahre)
Saarland9 Schuljahre (bis zu 2 Jahre Verlängerung)3 Jahre, bis 18 bzw. 21
Sachsen9 Schuljahrein der Regel 3 Schuljahre
Sachsen-Anhaltmind. 9 Schuljahre (gesamt 12)für die Dauer der Ausbildung
Schleswig-Holstein9 Schuljahrebis Ausbildungsende (§ 23)
Thüringen10 Schuljahrefür die Dauer der Ausbildung

Bis wann ist mein Kind schulpflichtig? Drei typische Fälle

Fall 1, Ausbildung nach der 9. oder 10. Klasse: Die Vollzeitschulpflicht ist erfüllt, die Berufsschulpflicht läuft bis zum Ende der Ausbildung, auch wenn dein Kind dabei 18 oder älter wird. In Bayern gilt die Berufsschulpflicht bis zum Schuljahr, in dem dein Kind 21 wird, sofern die Ausbildung nicht früher abgeschlossen ist.

Fall 2, weiterführende Schule bis zum Abitur: Die Schulpflicht wird durch den Schulbesuch fortlaufend erfüllt. Mit dem Abitur oder spätestens mit 18 ist sie in den meisten Ländern beendet; wer die Schule danach freiwillig weiter besucht, tut das ohne Pflicht.

Fall 3, weder Schule noch Ausbildung nach der Vollzeitschulpflicht: Dann greift die Berufsschulpflicht ohne Ausbildungsverhältnis, meist bis zum Ende des Schuljahres, in dem dein Kind 18 wird. Erfüllt wird sie über berufsvorbereitende Bildungsgänge. Hessen ist hier die Ausnahme: Dort ist der Berufsschulbesuch ohne Ausbildung eine Berechtigung, dafür verlängert sich die Vollzeitschulpflicht automatisch um ein Jahr.

Neun, zehn oder zwölf Jahre sind ein Rahmen. Was dein Kind in dieser Zeit erlebt, ist die eigentliche Frage.

Was die Dauer verlängern oder verkürzen kann

Verlängern kann sie sich, wenn der Hauptschulabschluss nicht erreicht wird: um ein Jahr in vielen Ländern, um bis zu zwei weitere Jahre etwa in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Verkürzen kann sie sich durch das Überspringen einer Jahrgangsstufe (Bayern nennt das ausdrücklich) oder durch einen früheren Abschluss. Eine Zurückstellung bei der Einschulung verschiebt den Start, verkürzt aber nichts: Die Jahre zählen erst ab der tatsächlichen Einschulung. Wann die Schulpflicht in deinem Land beginnt und welcher Stichtag gilt, zeigt Schulpflicht in Deutschland.

Was in der Zeit trotzdem möglich ist

Die Dauer ist festgelegt, der Weg nicht. Freie und anerkannte Schulen erfüllen die Schulpflicht vollständig, mit einem ganz anderen Lernalltag (siehe Was sind freie Schulen?). Zeitweise Beurlaubungen sind aus wichtigem Grund möglich (Schulbefreiung beantragen). Und wenn dein Kind unter der Schule leidet, ist die Dauer der Pflicht nicht der Hebel, sondern der Alltag darin: Mein Kind ist unglücklich in der Schule zeigt, wo du ansetzen kannst.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Schulpflicht in Deutschland? +
Je nach Bundesland neun oder zehn Schuljahre Vollzeitschulpflicht ab der Einschulung. Danach folgt in fast allen Ländern eine Berufsschulpflicht, die meist bis zum Ende der Ausbildung oder bis 18 Jahre reicht. Zusammengerechnet nennen viele Landesgesetze zwölf Jahre. Keine Rechtsberatung, Stand September 2026.
Bis wann ist mein Kind schulpflichtig? +
Die Vollzeitschulpflicht endet nach neun oder zehn Schuljahren, also meist mit 15 oder 16 Jahren. Die Berufsschulpflicht endet in der Regel mit dem Abschluss der Ausbildung, ohne Ausbildung meist mit 18 Jahren, in Bayern bis 21. Hamburg begrenzt die gesamte Schulpflicht auf elf Schulbesuchsjahre, längstens bis 18.
Endet die Schulpflicht mit 18 automatisch? +
In vielen Bundesländern endet die Schulpflicht spätestens mit dem Schuljahr, in dem dein Kind 18 wird, etwa in Hamburg und Bremen ausdrücklich. Wer aber vor dem 18. Geburtstag eine Ausbildung begonnen hat, muss die Berufsschule in der Regel bis zum Ausbildungsende besuchen, auch über 18 hinaus.
Kann die Schulpflicht verlängert werden? +
Ja. Wird der Hauptschulabschluss nicht erreicht, kann die Schule in vielen Ländern um ein Jahr verlängern, in Hessen und im Saarland um bis zu zwei weitere Jahre. Hessen verlängert außerdem automatisch um ein Jahr, wenn nach der Vollzeitschulpflicht weder Schule noch Ausbildung folgt.
Zählt eine Zurückstellung bei der Einschulung mit? +
In der Regel nicht. Das Jahr der Zurückstellung wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet; Hessen sagt das ausdrücklich im Gesetz. Die neun oder zehn Jahre laufen erst ab der tatsächlichen Einschulung.
Geschrieben von Stefanie & Björn Fischer. Mit ihrem Projekt „School R-Evolution“ begleiten sie Familien auf dem Weg zu freier, selbstbestimmter Bildung. Weitere Artikel