Wie lange dauert die Schulpflicht? Dauer und Ende in allen Bundesländern

Du fragst dich, wie lange die Schulpflicht dauert, weil du planen willst: Bis wann muss dein Kind zur Schule, wann endet die Pflicht, und ab wann habt ihr Wahlfreiheit? Die kurze Antwort lautet: Das hängt vom Bundesland ab. Die lange Antwort steht hier, mit Tabelle für alle 16 Länder.
Bitte lies das als Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026. Die Angaben stammen aus den Landesschulgesetzen, die Details für dein Land findest du in Schulpflicht nach Bundesland.
Kurz gesagt: Die Vollzeitschulpflicht dauert in Deutschland neun oder zehn Schuljahre ab der Einschulung. Danach folgt eine Berufsschulpflicht, meist bis zum Ende der Ausbildung oder bis 18 Jahre. Viele Landesgesetze rechnen beides zu zwölf Jahren zusammen. Mit 18 ist die Schulpflicht in der Regel zu Ende, außer eine laufende Ausbildung verlängert die Berufsschulpflicht.
Die zwei Teile der Schulpflicht
Die Schulpflicht besteht fast überall aus zwei Teilen. Der erste ist die Vollzeitschulpflicht: Grundschule plus weiterführende Schule, neun oder zehn Schuljahre, jeden Tag Präsenz. Der zweite ist die Berufsschulpflicht: Wer eine Ausbildung beginnt, besucht parallel die Berufsschule; wer keine beginnt, erfüllt die Pflicht an einer weiterführenden oder berufsvorbereitenden Schule, meist bis zum 18. Geburtstag. Einige Länder fassen beides zu einer Gesamtdauer zusammen, typisch sind zwölf Jahre.
Neun oder zehn Jahre: die Tabelle für alle Bundesländer
Die Länder mit sechsjähriger Grundschule (Berlin, Brandenburg) und einige weitere setzen zehn Jahre an, die meisten anderen neun. Hamburg und Bremen rechnen anders und nennen eine Gesamtzahl. Jedes Land in der Tabelle führt zum ausführlichen Beitrag mit Stichtag, Beurlaubung, Behörde und Bußgeld.
| Bundesland | Vollzeitschulpflicht | Danach: Berufsschulpflicht |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 9 Schuljahre (Verlängerung um 1 Jahr möglich) | bis Ende der Ausbildung |
| Bayern | 9 Schuljahre (gesamt 12) | bis 21 Jahre oder Ausbildungsende |
| Berlin | 10 Schuljahre | Sek. II bis Ausbildungsende |
| Brandenburg | 10 Schuljahre | bis Ausbildungsende, sonst bis 18 |
| Bremen | mind. 10 Schuljahre (gesamt 12) | bis 18 Jahre |
| Hamburg | 11 Schulbesuchsjahre, längstens bis 18 | in den 11 Jahren enthalten |
| Hessen | 9 Schuljahre (Verlängerung möglich) | für die Dauer der Ausbildung |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 Schuljahre | für die Dauer der Ausbildung |
| Niedersachsen | 9 Schuljahre (gesamt 12) | bis Ausbildungsende |
| Nordrhein-Westfalen | 10 Schuljahre (G8-Gymnasium: 9) | bis Ausbildungsende, sonst bis 18 |
| Rheinland-Pfalz | 9 Schuljahre (bis zu 2 Jahre Verlängerung) | bis Ausbildungsende (max. 12 Schuljahre) |
| Saarland | 9 Schuljahre (bis zu 2 Jahre Verlängerung) | 3 Jahre, bis 18 bzw. 21 |
| Sachsen | 9 Schuljahre | in der Regel 3 Schuljahre |
| Sachsen-Anhalt | mind. 9 Schuljahre (gesamt 12) | für die Dauer der Ausbildung |
| Schleswig-Holstein | 9 Schuljahre | bis Ausbildungsende (§ 23) |
| Thüringen | 10 Schuljahre | für die Dauer der Ausbildung |
Bis wann ist mein Kind schulpflichtig? Drei typische Fälle
Fall 1, Ausbildung nach der 9. oder 10. Klasse: Die Vollzeitschulpflicht ist erfüllt, die Berufsschulpflicht läuft bis zum Ende der Ausbildung, auch wenn dein Kind dabei 18 oder älter wird. In Bayern gilt die Berufsschulpflicht bis zum Schuljahr, in dem dein Kind 21 wird, sofern die Ausbildung nicht früher abgeschlossen ist.
Fall 2, weiterführende Schule bis zum Abitur: Die Schulpflicht wird durch den Schulbesuch fortlaufend erfüllt. Mit dem Abitur oder spätestens mit 18 ist sie in den meisten Ländern beendet; wer die Schule danach freiwillig weiter besucht, tut das ohne Pflicht.
Fall 3, weder Schule noch Ausbildung nach der Vollzeitschulpflicht: Dann greift die Berufsschulpflicht ohne Ausbildungsverhältnis, meist bis zum Ende des Schuljahres, in dem dein Kind 18 wird. Erfüllt wird sie über berufsvorbereitende Bildungsgänge. Hessen ist hier die Ausnahme: Dort ist der Berufsschulbesuch ohne Ausbildung eine Berechtigung, dafür verlängert sich die Vollzeitschulpflicht automatisch um ein Jahr.
Neun, zehn oder zwölf Jahre sind ein Rahmen. Was dein Kind in dieser Zeit erlebt, ist die eigentliche Frage.
Was die Dauer verlängern oder verkürzen kann
Verlängern kann sie sich, wenn der Hauptschulabschluss nicht erreicht wird: um ein Jahr in vielen Ländern, um bis zu zwei weitere Jahre etwa in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Verkürzen kann sie sich durch das Überspringen einer Jahrgangsstufe (Bayern nennt das ausdrücklich) oder durch einen früheren Abschluss. Eine Zurückstellung bei der Einschulung verschiebt den Start, verkürzt aber nichts: Die Jahre zählen erst ab der tatsächlichen Einschulung. Wann die Schulpflicht in deinem Land beginnt und welcher Stichtag gilt, zeigt Schulpflicht in Deutschland.
Was in der Zeit trotzdem möglich ist
Die Dauer ist festgelegt, der Weg nicht. Freie und anerkannte Schulen erfüllen die Schulpflicht vollständig, mit einem ganz anderen Lernalltag (siehe Was sind freie Schulen?). Zeitweise Beurlaubungen sind aus wichtigem Grund möglich (Schulbefreiung beantragen). Und wenn dein Kind unter der Schule leidet, ist die Dauer der Pflicht nicht der Hebel, sondern der Alltag darin: Mein Kind ist unglücklich in der Schule zeigt, wo du ansetzen kannst.
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